Die FDP Sankt Augustin unterstützt die Integration der hier lebenden Flüchtlinge und setzt sich dafür ein, gesellschaftliche Teilhabe und Verantwortung bei Asylbewerbern frühzeitig zu fördern. Ein Ansatz ist die die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, wie sie durch die Gemeinden oder freie Träger zur Verfügung gestellt werden sollen.
Dazu stellt die FDP folgende Fragen:
Zählen die Unterbringungseinrichtungen in der Stadt Sankt Augustin zu den "vergleichbaren Einrichtungen" i.S. des § 5 Abs. 1 AsylbLG?
Wenn ja, wie viele Arbeitsgelegenheiten, die nach dieser Vorschrift geschaffen werden sollen, könnten durch die Stadt zur Verfügung gestellt werden?
In welchen Arbeitsbereichen könnten solche eingerichtet werden?
Wie viele Arbeitsgelegenheiten könnten durch in Sankt Augustin lebende Asylbewerber im Leistungsbezug wahrgenommen werden, bei denen kein wichtiger Grund für eine Ablehnung besteht?
Inwiefern könnten die in der ZUE des Landes untergebrachten Asylbewerber einbezogen werden?
Könnten durch die zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheiten letztlich auch Mittel für den städtischen Haushalt eingespart werden?
Wer würde die Kosten für die vorgeschriebenen Aufwandsentschädigungen, die als Anreiz gezahlt werden, tragen?