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Kosten abgelehnte Asylbewerber/ Anfrage der FDP-Fraktion vom 09.11.207

Ein erwachsener, alleinstehender Asylbewerber, der in einer Aufnahmeeinrichtung lebt, bekommt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz monatlich 354 Euro ausgezahlt. Davon sind 219 Euro für das physische Existenzminimum veranschlagt, also für Kleidung, Ernährung und Körperpflege, 135 Euro sind für das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum (umgangssprachlich Taschengeld) bestimmt. Was die betreffende Person mit dem Geld (354 Euro) tatsächlich macht, ist nicht vorgeschrieben.

Laut § 1a, Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber sowie vollziehbar Ausreisepflichtige, bei denen eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, Leistungen nach dem AsylbLG nur noch „soweit dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist.“ Hier ist also im Einzelfall strengstens zu prüfen, ob die weitere Gewährung von Leistungen wirklich unabweisbar ist.

Laut § 1a, Absatz 3  AsylbLG sind für den o.g. Personenkreis (mit der Ausnahme des Falles, dass sie die Gründe für ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland nicht selbst zu vertreten haben) die Leistun-gen zu kürzen, und zwar heißt es im Gesetz (§ 1a, Absatz 2 AsylbLG): „Ihnen werden bis zu ihrer Ausreise oder der Durchführung ihrer Abschiebung nur noch Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege gewährt. Nur soweit im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, können ihnen auch andere Leistungen im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 1 gewährt werden. Die Leistungen sollen als Sachleistungen erbracht werden.“
Bei den genannten „anderen Leistungen im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 1“ handelt es sich um das Taschengeld in Höhe von 135 Euro.
Das heißt:
1. Nur im besonderen Ausnahmefall darf das Taschengeld weiter erbracht werden.
2. Sämtliche Leistungen (nicht nur das nur noch im Ausnahmefall zu zahlende Taschengeld) sollen nur noch in Form von Sachleistungen und nicht mehr in Form von Bargeld erbracht werden.
Leider ist es in der Praxis so, dass trotz der gesetzlichen Vorgaben nur sehr selten Leistungen gekürzt und noch seltener auf reine Sachleistungen umgestellt werden. Im Ergebnis bleiben die Anreize für die abgelehnte Person, in Deutschland zu bleiben, unverändert hoch. Die Steuerzahler erwarten aber zu Recht, dass mit ihren Steuergeldern sorgsam und sparsam umgegangen wird. Zudem stößt es in der Bevölkerung auf wenig Akzeptanz, dass abgelehnte Asylbewerber, wenn sie denn schon noch nicht abgeschoben werden können, Leistungen über das absolut notwendige Mindestmaß hinaus erhalten.
Nach unserer Kenntnis halten sich derzeit in Sankt Augustin 46 abgelehnte Asylbewerber auf, für die die Stadt die Kosten zu tragen hat.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wie hoch ist die Zahl der abgelehnten Asylbewerber, die sich derzeit in Sankt Augustin aufhalten? Stimmt die Zahl 46?

2. Wie hoch sind die Kosten, die die Stadt für diesen Personenkreis monatlich zu tragen hat?

3. Wurde bei jedem Betroffenen im Einzelfall geprüft, ob die weitere Erbringung von Leistungen nach den Umständen unabweisbar geboten ist?

4. Werden – wie nach dem Gesetz vorgesehen – diesen abgelehnten Asylbewerbern auch tatsächlich Leistungen gekürzt? Falls ja, in welcher Höhe?

5. Falls keine Leistungskürzungen erfolgen:
-     Warum nicht? Welche besonderen Umstände für die Regelabweichung liegen im Einzelfall vor?
-     Wie gedenkt die Stadt, ihrer Forderung nach Leistungskürzung gegenüber dem zuständigen Aus-länderamt Nachdruck zu verleihen? (Hier geht es nicht nur um die Gesetzestreue, sondern auch um notwendiges Einsparpotential.)

6. Werden die Leistungen als Sachleistungen erbracht, um Bleibeanreize soweit wie möglich zu verringern?

7. Falls keine reinen Sachleistungen erbracht werden:
-     Warum nicht?
-     Was wird von Seiten der Stadt unternommen, um hier zu einer Umstellung auf reine Sachleistungen zu gelangen?

Wir bitten, die Antworten auch schriftlich zu übermitteln.

gez. Jürgen Kammel                gez. Stefanie Jung