Berücksichtigung von Haushaltsmitteln zur Ertüchtigung des Rhein-Sieg-Gymnasiums
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Sankt Augustin vor, in der unter Ziffer 1. bis 5. aufgeführten Art und Weise in den Haushaltsplanentwurf 2012/2013 zur Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums
für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 konkret Haushaltsmittel einzustellen,
für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Haushaltsmittel vorerst im Investitionsbereich planerisch zu berücksichtigen und
für die Haushaltsjahre ab 2016 auf die Notwendigkeit von Haushaltsmitteln hinzuweisen.
Für das Haushaltsjahr 2012 ist ein Betrag i.H.v. 300.000,00 € zur Erstellung eines „Durchführungs-, Kosten- und Zeitrahmenkonzeptes zur Realisierung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für die Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums“ in den Haushaltsplanentwurf 2012/2013 konsumtiv einzustellen.
Für das Haushaltsjahr 2013 ist ein Betrag i.H.v. 500.000,00 € für konkrete, notwendige Infrastrukturmaßnahmen zur Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums in den Haushaltsplanentwurf 2012/2013 einzustellen. Die hierzu notwendigen Haushaltsmittel sind aus der zeitlichen Streckung von Straßenbaumaßnahmen zu generieren.
Für das Haushaltsjahr 2014 ist ein Betrag i.H.v. 500.000,00 € aus dem Haushaltsmittelansatz für Umbaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesamtschule stehen, für konkrete, notwendige Infrastrukturmaßnahmen zur Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums in den Haushaltsplanentwurf 2012/2013 im Investitionsbereich planerisch zu berücksichtigen. Die im Haushaltsjahr 2014 für die Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums genutzten Haushaltsmittel aus dem Haushaltsmittelansatz für Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesamtschule sind im Haushaltsjahr 2015 aus dem pauschalen Haushaltsmittelansatz im Investitionsbereich für Infrastrukturmaßnahmen bei Hochbauten wieder bereit zu stellen.
Für das Haushaltsjahr 2015 ist ein Betrag i.H.v. 1.000.000,00 € aus dem pauschalen Haushaltsmittelansatz im Investitionsbereich für Infrastrukturmaßnahmen bei Hochbauten und aus dem Haushaltsmittelansatz für Umbaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesamtschule stehen, für konkrete notwendige Infrastrukturmaßnahmen zur Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums in den Haushaltsplanentwurf 2012/2013 im Investitionsbereich planerisch zu berücksichtigen. Die im Haushaltsjahr 2015 für die Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums genutzten Haushaltsmittel aus dem Haushaltsmittelansatz für Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesamtschule sind im Haushaltsjahr 2016 aus dem pauschalen Haushaltsmittelansatz im Investitionsbereich für Infrastrukturmaßnahmen bei Hochbauten wieder bereit zu stellen.
Für die Haushaltsjahre ab 2016 ist im Haushaltsplanentwurf 2012/2013 im Investitionsbereich durch eine geeignete und deutliche Anmerkung darauf hinzuweisen, dass weitere Haushaltsmittel aus dem jährlichen pauschalen Haushaltsmittelansatz im Investitionsbereich für Infrastrukturmaßnahmen bei Hochbauten für konkrete, notwendige Infrastrukturmaßnahmen zur Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums nach Maßgabe des gemäß Punkt 1 zu erstellenden „Durchführungs-, Kosten- und Zeitrahmenkonzeptes zur Realisierung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für die Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums“ planerische Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, zeitnah mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Kontakt aufzunehmen, um eine mögliche Kooperation zwischen dem Schulträger des Rhein-Sieg-Gymnasiums und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg bei der Nutzung einer eventuellen Erweiterung der Mensakapazitäten der Hochschule zu prüfen, damit so gegebenenfalls einen Bedarf an Bereitstellung von Mittagskost für die Schülerinnen und Schüler des Rhein-Sieg-Gymnasiums sichergestellt werden kann.
Sachverhalt / Begründung:
Die Schullandschaft in Sankt Augustin wurde in den letzten Jahren in erheblichem Umfang ausgebaut und ertüchtigt. So sind alleine seit 2005 für die Grundschulen bis hin zu den Gymnasien weit über 20 Mio. Euro für bauliche Maßnahmen bereit gestellt worden. Diese im Laufe der letzten sieben Jahren verwendete Summe hat sich auf die verschiedenen Schulformen für Umbaumaßnahmen zu Offenen Ganztagsschulen (einschließlich nicht geplanter, aber erkannter notwendigen Sanierungsarbeiten), Instandsetzung und Sanierung weiterführender Schulen und Mensaneubau für das Ganztagsschulzentrum Niederpleis wie folgt verteilt:
Auf die Grundschulen über 10 Mio. Euro.
Auf die Hauptschulen über 2,5 Mio. Euro.
Auf die Realschulen über 5 Mio. Euro.
Auf die Gymnasien über 4 Mio. Euro
Auf sonstige bauliche Maßnahmen wie Mensaneubau über 3,5 Mio. Euro.
Alle diese baulichen Maßnahmen haben zur Sicherung der Schullandschaft in Sankt Augustin beigetragen. Jedoch sind weitere Haushaltsmittel u. a. für die Gesamtschule im Schulzentrum Menden, für das Vorhaben „Grundschule Freie Buschstraße“ und vor allem für die Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums zwingend erforderlich.
Dieses gilt für infrastrukturelle Maßnahmen zum Erhalt des Baukörpers „Rhein-Sieg-Gymnasium“ insbesondere, um mit dieser Schule einen für Sankt Augustin auch künftig notwendigen Bedarf an dieser weiterführenden Schulform abdecken zu können. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie lassen – unabhängig von den vorgegebenen schulplanerischen Rahmenbedingungen – grundsätzlich drei verschiedene Varianten zur Instandsetzung der Schule zu. Die dabei aus Sicht der Studienersteller bevorzugte Variante eines Neubaus des Baukörpers ist mit der Haushaltslage der Stadt Sankt Augustin nicht in Einklang zu bringen. Aber gerade die zwei weiteren Varianten für eine grundsätzliche Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums sehen sehr wohl eine Sanierungsfähigkeit der Schule im Bestand als gegeben an. Daher sind – vor dem Hintergrund einer kritischen Begutachtung der zur Erstellung der Machbarkeitsstudie vorgegebenen schulplanerischen Rahmenbedingungen – die dort aufgeführten Sanierungsmaßnahmen detailliert zu betrachten und die Sanierungskosten nochmals gründlich neu zu bewerten. Das Ergebnis dieser Betrachtung und Bewertung wird sich in einem (arbeitsbegrifflich) „Durchführungs-, Kosten- und Zeitrahmenkonzept zur Realisierung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für die Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums“ ausführlich wiederfinden müssen.
Eine Verzögerung des Projektes „Rhein-Sieg-Gymnasium“, bis der städtische Haushalt die Realisierung eines Neubaus erlaubt, ist wegen der zu erwartenden weiteren Beeinträchtigungen der Infrastruktur nicht akzeptabel. Aus diesem Grund sind noch für dieses Haushaltsjahr Vorkehrungen zu treffen, die eine Erstellung eines „Durchführungs-, Kosten- und Zeitrahmenkonzeptes zur Realisierung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für die Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums“ sicherstellen. Deshalb sollen zur Erstellung dieses Konzeptes noch für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltsmittel i.H.v. 300.000,00 € konsumtiv eingestellt werden.
Darüber hinaus werden zur baulichen Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums weitere Haushaltsmittel notwendig sein. Ihre Höhe und ihr zeitlicher Einsatz für noch zu identifizierende, konkret notwendige Infrastrukturmaßnahmen sind durch das „Durchführungs-, Kosten- und Zeitrahmenkonzept zur Realisierung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen für die Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums“ festzulegen. Die Konzepterstellung muss am Anfang stehen und ist daher auch haushälterisch durch die Einstellung von Haushaltsmitteln sicherzustellen. Mit diesem Konzept steht ein wesentliches Steuerungsinstrument für den Einsatz der finanziellen Ressourcen und der fachlichen Kapazitäten der Stadt für Sanierungsarbeiten am Rhein-Sieg-Gymnasium zur Verfügung. Damit kann eine konkrete – an den einzelnen Sanierungsarbeiten orientierte – Haushaltsmitteleinstellung in den Folgejahren in die jeweiligen Haushaltsplanentwürfe gewährleistet werden.
Auch sollen für erste Baumaßnahmen, die sich aus dem vorgenannten Konzept ergeben, in das Haushaltsjahr 2013 Haushaltsmittel i.H.v. 500.000,00 € eingestellt werden, die aus der zeitlichen Streckung von Straßenbaumaßnahmen zu generieren sind.
Für weitere zu erwartende Baumaßnahmen sollen für das Haushaltsjahr 2014 Haushaltsmittel i.H.v. 500.000,00 € aus dem Haushaltsmittelansatz für Umbaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesamtschule stehen, planerisch berücksichtigt werden. Für das Haushaltsjahr 2015 sollen aus dem gleichen Grund Haushaltsmittel i.H.v. 1.000.000,00 € aus dem pauschalen Haushaltsmittelansatz im Investitionsbereich für Infrastrukturmaßnahmen bei Hochbauten und aus dem Haushaltsmittelansatz für Umbaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesamtschule stehen, teilweise planerisch berücksichtigt werden. Beides ist machbar, da durch den Start der Oberstufe im Schuljahr 2017/2018 Baumaßnahmen teilweise im Schulzentrum Menden jeweils um ein Jahr geschoben werden können. Ein Ausgleich soll dann in den Folgejahren durch Konkretisierung von Haushaltsmitteln aus dem pauschalen Haushaltsmittelansatz im Investitionsbereich für Infrastrukturmaßnahmen bei Hochbauten für die geschobenen Maßnahmen erfolgen. Die für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 mit diesem Beschlussvorschlag beantragten einzustellende bzw. planerisch zu berücksichtigende Haushaltsmittel i.H.v. zusammen 2.000.000,00 € für notwendige Baumaßnahmen zeigen denjenigen – die das Konzept erarbeiten – schon jetzt auf, in welchem haushälterischen und Kapazität berücksichtigenden Rahmen bis 2015 Sanierungsarbeiten konzeptionell planerische Berücksichtigung finden können.
Für die Haushaltsjahre ab 2016 sind durch das Konzept genaue Ansätze für die Haushaltsmittel zu ermitteln und im jetzigen Haushaltsplanentwurf 2012/2013 ist auf mögliche weitere Haushaltsmittel hinzuweisen. Diese sind in den Haushaltsplanentwürfen späterer Haushaltsjahre zu konkretisieren.
Maßgeblich für die Bereitstellung von weiteren Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2013 und 2014 sowie die planerische Berücksichtigung im Haushaltsjahr 2015 ist die realistische Möglichkeit, diese für identifiziert sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen zur Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums mit den vorhandenen Kapazitäten der Verwaltung auch einsetzen zu können. Hier sind durch die vielen aus den Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz notwendigen Sanierungsmaßnahmen im infrastrukturellen Bereich der Stadt Kapazitätsgrenzen der Verwaltung für weitere neue Baumaßnahmen gegeben. Bei Missachtung dieser Kapazitätsgrenzen der Verwaltung kann das Vermögen der Stadt nachhaltig geschädigt werden, da ggf. Sanierungsmaßnahmen aus den Rückstellungen nicht zeitgerecht abgeschlossen werden. Daher sind diese Sanierungsmaßnahmen, die sich aus den Rückstellungen der Eröffnungsbilanz ergeben, bevorzugt bis 2015 umzusetzen.
Zu diesen Maßnahmen gehören im Übrigen auch Sanierungsarbeiten für das Rhein-Sieg-Gymnasium. So sind aus den Rückstellungen in den Haushaltsjahren 2012, 2013 und 2014 aktuell für Sanierungen für das Rhein-Sieg-Gymnasium und der dazugehörigen Sporthalle insgesamt Haushaltsmittel i.H.v. ca. 1,5 Mio. € zweckgebunden vorgesehen. Hinzu sind im Haushaltsjahr 2012 für die elektroakustische Anlage Haushaltsmittel i.H.v. ca. 280.000 € bereit gestellt. Somit sind – ohne die in diesem Beschlussvorschlag beantragten planerisch zu berücksichtigenden bzw. einzustellenden Haushaltsmitteln – schon jetzt im Haushaltsplanentwurf 2012/2013 zur Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasiums und der dazugehörigen Sporthalle Haushaltsmittel i.H.v fast 1,8 Mio. € vorgesehen.
Hinsichtlich des Zeitrahmens für das Projekt „Rhein-Sieg-Gymnasium“ sieht auch die erstellte Machbarkeitsstudie einen mehrjährigen Rahmenzeitplan vor; somit ist ein fünf- bis siebenjähriger Zeitrahmen zur Instandsetzung des Rhein-Sieg-Gymnasium ein realistischer Ansatz. Dies gilt umso mehr, wenn man die eingangs genannte Notwendigkeit anderer wichtiger Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen im Schulbereich, wie die „Grundschule Freie Buschstraße“ und die Gesamtschule im Schulzentrum Menden, berücksichtigt.
FDP Sankt Augustin News vom 01.02.2012