header01_2480px.png
header01_2480px.png
previous arrow
next arrow

Hohe Verantwortlichkeit den Eltern gegenüber

Anne-Kathrin Silber-Bonz

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses standen die freien Träger und alle politisch Verantwortlichen gemeinsam vor einer großen Herausforderung.

Nachdem die Kommunalaufsicht eine zeitnahe Kompensation entstandener Gebührenausfälle im OGS-Bereich angemahnt hatte, musste unter Zeitdruck die Wahl zwischen zwei neuen Gebührenmodellen für Familien mit mehreren Kindern getroffen werden, weil sonst der Verlust von Zuschüssen bei der OGS-Finanzierung gedroht hätte.
 
Dazu Anne-Katrin Silber-Bonz: „Das war ein schwieriger Entscheidungsprozess, weil beide dem Ausschuss vorliegenden Gebührenmodell nicht den zuvor geweckten Erwartungen der Eltern nach keinen Mehrkosten, vor denen die FDP im Beratungsprozess immer gewarnt hatte, entsprachen. Aus haushalterischen Gründen legte die Verwaltung ein Modell mit hoher Planungssicherheit und Volatilität vor. Da sich dieses Modell aber auch aus der Kompensation des Defizits berechnet, sind die Gebührenerhöhungen nach diesem Modell exorbitant hoch und alle Kinder einer Familie würden zahlungspflichtig. In Abwägung war das von der CDU eingebrachte „Familienrabattmodell“ zu betrachten, das für Familien eine achtzig- beziehungsweise fünfzigprozentige Rabattierung in KITA und OGS vorsieht. Das Modell lebt davon, dass es den OGS und KITA Bereich verbindet und damit Einnahmeausfälle in der OGS über die Senkung der Kostendeckung im KITA-Bereich finanziert. Trotzdem entstehen auch hier Mehrkosten von bis zu dreißig Prozent im OGS-Bereich für die Eltern. Darüber hinaus ist die Verknüpfung von KITA und OGS vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten gefährlich, weil Einnahmeverluste aus beiden Bereichen drohen und das Modell dann als solches bedroht ist. Das Risiko einer erneuten Satzungsanpassung ist bei diesem Modell also nicht wegzudiskutieren. Ohne Zeitdruck müsste zur Auflösung des Problems eine Satzungskommission einberufen werden, die nicht nur an die Höhe der Beiträge für Geschwisterkinder, sondern auch inhaltlich an die aktuelle Verteilung der Einnahmen durch die bestehende Geschwisterkinderregelung herangeht.
 
Da wir aber in einer hohen Verantwortlichkeit den Eltern gegenüber stehen, denen in der aktuellen Diskussion bereits eine Menge versprochen und zugemutet worden ist, und wir gerade im Jugendhilfeausschuss im Sinne der Jugendhilfe und Familien zu handeln haben, haben wir uns für das achtzig/fünfzig Modell ausgesprochen. Dies im Übrigen auch vor dem Hintergrund, dass sich die Volatilität des Modells durch die Reduzierung des Defizits in den nächsten Jahren deutlich verbessert.
 
Dem SPD-Antrag, das Modell mit einer zusätzlichen sozialen Staffelung zu versehen, konnte wir nicht folgen, weil die gesamte Elternbeitragssatzung bereits stark sozial gestaffelt ist. Nachdem wir wissen, wie zeitaufwändig die Berechnungen der Verwaltung bzgl. der Modelle waren, war der erneute Arbeitsauftrag an die Verwaltung bis zu nächsten Ratssitzung mehr als utopisch. Außerdem hätte diesem die Zustimmung der Kommunalaufsicht gefehlt.
Statt neue Rechenspielchen für die Verwaltung zu ersinnen, soll sich die SPD lieber mit ihrer Landesregierung ins Benehmen setzen, damit die OGS endlich als pflichtig und nicht nur dem Grundsatz pflichtig anerkannt wird. Das würde Kostensteigerungen für Eltern künftig in diesem Bereich vermeiden!“

FDP Sankt Augustin News vom 10.10.2013