Gemeinsamer Antrag: FDP-SPD-Bündnis 90/Die Grünen Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss vom 18.11.2014
Martin Metz, Stefanie Jung, Marc Knülle
Beschlussvorschlag:
• Der Umwelt-, Planungs- und Verkehrsausschuss erneuert die Forderung der Stadt Sankt Augustin an die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG, endlich eine wirksame Zusage zur Finanzierung des Ausbaus der S 13 zwischen Troisdorf und Bonn-Oberkassel zu geben. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dies dem Bundesverkehrsministerium sowie der Deutschen Bahn AG mitzuteilen.
• Die Stadtverwaltung wird beauftragt, nach geklärter Finanzierung und Perspektive für eine Umsetzung der Verlängerung der S 13 mit den Projektverantwortlichen und unverzüglich folgende Zielvorstellungen zum Bauablauf zu kommunizieren:
o Baumaßnahmen beginnend von Troisdorf in Richtung Süden mit Option auf sukzessive Inbetriebnahme (Forderung ebenso an NVR)
o Koordination der Baumaßnahmen mit den geplanten Erweiterungen der BAB 59 im angesprochenen Bereich (Forderung ebenso an Straßen.NRW)
o Frühzeitige Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen in von Lärm betroffenen Bereichen
o Frühzeitige Realisierung von Verbesserungen am Bahnhof Menden (P+R, B+R, Bushaltestelle)
o Prüfung der Realisierung von Radwegen entlang der rechten Rheinstrecke im Zuge der Baumaßnahme
• Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der weiteren Erarbeitung der Lärmaktionsplanung eine Gesamtlärmbetrachtung für die rechte Rheinstrecke und die BAB 59 durchzuführen und auf dieser Basis ergänzende Maßnahmen in die Ausbauprojekte beider Strecken einfließen zu lassen.
Begründungen:
Zu 1.)
Zuständig für die Verlängerung der S 13 sind die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG. Nach Kenntnisstand der Antragsteller hat das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Ländergespräche zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) für den Ausbau von nahverkehrsrelevanten Schienenstrecken die Verlängerung der S 13 hoch priorisiert. Hingegen hat die Bundesregierung wiederholt neue Prüfungen verlangt. Und dies, obwohl der Ausbau der Strecke auch im Rahmen des Bonn-Berlin-Ausgleichs vereinbart wurde. Nach wie vor fehlen wirksame Zusagen des Bundes und der Deutschen Bahn AG zum Ausbau dieser Schienenstrecke.
Zu 2.)
Nach Vorliegen einer wirksamen Finanzierungs- und Umsetzungsvereinbarung wird es notwendig sein, den Bauablauf optimal zu gestalten. Zunächst sollte darauf gedrängt werden, dass die S 13 so ausgebaut wird, dass eine sukzessive Inbetriebnahme möglich ist. So könnten die S-Bahnen in Richtung Köln bereits fahren, wenn die Strecke noch nicht bis Bonn-Oberkassel vollständig fertiggestellt ist. Dafür wären ggf. infrastrukturelle Maßnahmen in der Übergangszeit erforderlich. Dies muss mit der DB und dem NVR als Besteller der Nahverkehrsleistungen frühzeitig geklärt werden. So könnte Sankt Augustin bereits frühzeitig von der S 13 profitieren. Der Ausbau der BAB 59 wird zurzeit im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung geprüft und ist planerisch relativ weit gediehen. Die Maßnahme erfolgt in direkter räumlicher Nähe zur geplanten Verlängerung der S 13. Die Maßnahmen sollten so koordiniert werden, dass die Beeinträchtigungen für die Bevölkerung in der Bauphase auf das notwendige Maß beschränkt werden. Ebenso sollte darauf gedrängt werden, dass vorgesehene Lärmschutzmaßnahmen frühzeitig realisiert werden, damit die Anwohnerinnen und Anwohner schnellstmöglich vom besseren Lärmschutz profitieren können. Gleiches gilt für Umfeldverbesserungen im Bereich des Bahnhofs Menden. Weiterhin sollte geprüft werden, wie im Rahmen der Baumaßnahmen ggf. kostengünstig Radwegeverbindungen entlang der rechten Rheinstrecke umgesetzt bzw. verbessert werden können. Dies betrifft zum einen den Abschnitt nördlich von Menden mit der Sanierung des Radwegs an der Eisenbahnbrücke sowie der Weiterführung im Bereich Troisdorf. Zum anderen betrifft dies den Bereich
südlich von Menden. Der derzeitige Wirtschaftsweg ist für Radfahrerinnen und Radfahrer unattraktiv. Dabei bildet der Weg eine wichtige Verbindung von Meindorf nach Vilich-Müldorf und Hangelar bzw. von Menden in den gesamten Bonner Stadtbezirk Beuel. Ggf. kann im Rahmen der Baumaßnahmen hier kostengünstig eine Verbesserung erfolgen. Hierzu wäre ein Bericht der Verwaltung zum derzeitigen Planungsstand sinnvoll.
Zu 3.)
Die Betrachtung der Lärmsituation im Rahmen der Lärmaktionsplanung erfolgt getrennt nach den Lärmquellen Straße/Schiene/Flugverkehr auf Basis von Berechnungen. In manchen Bereichen wird jedoch die reale Lärmbelastung dadurch unterschätzt. Dies geschieht dann, wenn mehrere Lärmquellen
nebeneinander liegen und somit kumulativ eine höhere Lärmbelastung verursachen. Dies ist durch die parallele Lage von rechter Rheinstrecke und BAB 59 der Fall. Die Verwaltung sollte hier aufgrund der spezifischen Problemlage im Rahmen der Lärmaktionsplanung eine integrierte Betrachtung erstellen, um ggf. ergänzende Maßnahmenoptionen zur Reduzierung der Lärmbelastung ermitteln zu können.
gez. Martin Metz gez. Stefanie Jung gez. Marc Knülle
FDP Sankt Augustin News vom 20.11.2014