FDP-Anfrage an den Rat für die Sitzung am 09.12.2015
Jürgen Kammel
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat am 26.11.2015 in einer Pressemitteilung erklärt, dass bisher ca. 40 Kommunen in Nordrhein-Westfalen – das sind 10 Prozent der NRW-Kommunen – die Bezirksregierung per Überlastungsanzeige um einen Aufschub der Zuweisung weiterer Flüchtlinge gebeten haben.
Mit einer solchen Überlastungsanzeige kann mitgeteilt werden, dass nur eine geringere Anzahl von Flüchtlingen als nach dem Verteilschlüssel errechnet aufgenommen werden kann. Zumindest kann aber so eine Zuweisungspause bis zur Fertigstellung von bereits im Bau befindlichen Unterkünften eingefordert werden.
Der Städte- und Gemeindebund NRW versteht diese Überlastungsanzeigen nach den Worten seines Hauptgeschäftsführers, Dr. Bernd Jürgen Schneider, als klares Signal, dass der Zustrom an Flüchtlingen und Migranten begrenzt werden muss.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1. Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass auch die Stadt Sankt Augustin inzwischen bei der Aufnahme von Flüchtlingen an der Grenze der Belastbarkeit angekommen ist – auch was die Fähigkeiten zur notwendigen Integration dieser großen Zahl an Personen betrifft?
2. Beabsichtigt die Verwaltung, ebenfalls eine Überlastungsanzeige zu stellen? Falls ja, wann soll dies geschehen und mit welcher konkreten Zielrichtung? Falls nein, warum (noch) nicht und ggfs. wann könnte das doch geschehen?
3. Beabsichtigt die Verwaltung, auch weiterhin eine kommunale Notunterkunft im Wege der Amtshilfe vorzuhalten, obwohl dafür keine gesetzliche Verpflichtung besteht?
4. Was gedenkt die Verwaltung darüber hinaus zu tun, um auf übergeordneten Ebenen deutlich zu machen, dass die Stadt Sankt Augustin am Ende ihrer Leistungsfähigkeit ist?
FDP Sankt Augustin News vom 01.12.2015