Satzungskommission verzeichnet erste Erfolge für Elternbeiträge bei KiTa und OGS
Die erste Sitzung der Satzungskommission verzeichnet erste Erfolge für eine neue Elternbeitragssatzung für Kindertagesstätten, Kindertagespflege und offene Ganztagsgrundschule. So besteht Einvernehmen darüber, dass es zukünftig zwei getrennte Satzungen geben wird. Eine Satzung regelt den Bereich der frühkindlichen Bildung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege, die andere Satzung den Primarbereich in der offenen Ganztagsgrundschule.
Zu den ersten Ergebnissen erklären Denis Waldästl (SPD), Monika Schulenburg (Bündnis90/Die Grünen) und Stefanie Jung (FDP) gemeinsam:
„Auch wenn die Satzungskommission keine Beschlüsse fassen, sondern nur Empfehlungen an den Jugendhilfeausschuss aussprechen kann, so zeichnen sich erste Erfolge für die Forderungen von SPD, Grünen und FDP ab. So verständigten sich die Mitglieder der Satzungskommission darauf, dass zukünftig zwölft statt bisher acht Beitragsgruppen eingeführt werden und die oberste Einkommensgruppe die Einkommen größer 120.000 EUR umfasst. Wir wollen mit dieser breiteren Streuung an Einkommensgruppen mehr Beitragsgerechtigkeit erreichen und freuen uns, dass dieser Vorschlag auf offene Ohren gestoßen ist.
Ebenfalls durchsetzen konnten die drei Fraktionen, dass die unterste Beitragsgruppe von 16.000 EUR auf 17.304,- EUR angehoben werden soll. Dies ist der Steuerfreibetrag für eine Familie im aktuellen Jahr. Mit dieser Anhebung profitieren zukünftig mehr Familien davon, dass sie keinen Elternbeitrag zahlen müssen. Wir wollen hiermit ein klares Zeichen setzen, dass die, die nur ein sehr geringes Einkommen haben auch entlastet werden sollen. Wichtig ist an dieser Stelle anzumerken, dass die Stadt Sankt Augustin sich im Haushaltssicherungskonzept befindet und verpflichtet ist 19 % der Kosten im Bereich der Kinderstätten durch Elternbeiträge zu decken.
Auch bei einer dritten Forderung von SPD, Grünen und FDP zeichnet sich eine Lösung ab. Die Beitragsgrenzen sollen zukünftig dynamisch angepasst werden. Durch diese dynamische Anpassung der Beitragsgrenzen um 2% p.a. soll verhindert werden, dass bei kleinen Einkommenssteigerung gleich ein höherer Betreuungsbeitrag für die Eltern kommt. Das gemeinsame erzielte Ergebnis kann sich sehen lassen, die geplanten dynamischen Beitragserhöhungen sind ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Elternbeitragssatzung, da ausgewogen erhöht werden wird.
Die Hauptaufgabe in der zweiten Sitzung der Satzungskommission wird es nun sein, die genauen Beiträge je Einkommensgruppe festzulegen. Hierzu erarbeitet die Stadtverwaltung derzeit verschiedene Modelle die auch eine Geschwisterkindregel beinhalten soll. Sobald die Modellrechnungen vorliegen, werden wir uns damit intensiv beschäftigen, um im Interesse der Qualität und Finanzierbarkeit für die Familien eine tragfähige Lösung zu finden.“
FDP Sankt Augustin
News vom 07.11.2016