Für jede Schule legt die Stadt die Zügigkeit, d.h. die Anzahl der Parallelklassen je Stufe, fest. Beim Rhein-Sieg-Gymnasium (RSG) sind es 4 und beim Albert-Einstein-Gymnasium (AEG) 5 Züge, denn das AEG hat mehr Raumkapazitäten. Zudem wird es wegen baulicher Sanierungsmaßnahmen im RSG in nächster Zeit immer wieder zu räumlichen Engpässen kommen.
Für das kommende Schuljahr bedeutet die Begrenzung auf 4 Züge leider, dass das RSG von 157 Anmeldungen 45 abweisen muss. Dagegen hat das AEG nur 97 Anmeldungen und könnte problemlos bis zu 53 weitere Schüler aufnehmen. Somit können in Sankt Augustin alle Anmeldungen für die Gymnasien angenommen werden, allerdings nicht alle an der Wunschschule.
Die Verwaltung hat die RSG-Bitte nach Einrichtung einer 5-zügigen Stufe als einmalige Ausnahme abgelehnt. Die FDP stimmt der Verwaltung hier ausdrücklich zu. Ratsmitglied Jürgen Kammel: „Die erfreulich hohen Anmeldezahlen zeigen, welch guten Ruf sich das RSG erarbeitet hat. Dennoch sollte man keine Ausnahme bei der Zügigkeit machen. Was ist, wenn die RSG-Anmeldezahlen in den Folgejahren hoch bleiben? Machen wir dann die Ausnahme zur Regel? Die 4-Zügigkeit gibt es hier aus gutem Grund. Der Platz fehlt. Wenn auch nicht alle bei der von ihnen bevorzugten Schule angenommen werden können, so haben wir doch mit dem AEG ein weiteres sehr gutes Gymnasium, so dass wir insgesamt alle Anmeldungen für Gymnasien bedienen können.“